Als Gewerbetreibender sind Sie für Ihre betrieblichen Fahrzeuge verantwortlich: Sie müssen nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Arbeitssicherheit sicherstellen. Aus diesem Grund ist eine jährliche UVV-Prüfung für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge vorgeschrieben.
Unter bestimmten Bedingungen, wie bei intensiver Nutzung oder starker Belastung, sowie nach Unfällen, Modifikationen am Fahrzeug oder Reparaturarbeiten, kann es notwendig sein, eine UVV-Prüfung auch häufiger als einmal im Jahr durchzuführen.

Unser geschultes und erfahrenes Team, steht Ihnen als Sachkundige für Prüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift gerne zur Seite
Eine UVV-Prüfung nach BGW D29 ersetzt nicht die HU-Prüfung nach §29 STVZO
Wenn die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU / AU) oder die Jahresinspektion für Ihr Fahrzeug ansteht, nutzen Sie diesen Termin und lassen Sie die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung einfach gleich mit durchführen